Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, die von Bizzon gemäß diesem Nachtrag umgesetzt werden.
- ZUGANGSKONTROLLE
1.1. Unbefugte Personen dürfen keinen physischen Zugang zu Räumlichkeiten, Gebäuden oder Räumen erhalten, in denen sich Datenverarbeitungssysteme befinden, die personenbezogene Daten verarbeiten. Ausnahmen können zum Zweck der Prüfung der Einrichtungen durch externe Prüfer gewährt werden, solange diese von Bizzon beaufsichtigt werden und selbst keinen Zugang zu den personenbezogenen Daten erhalten.
1.2. Bizzon garantiert, dass es (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert hat:
1.2.1. Kontrollen zur Festlegung autorisierter Personen, die auf personenbezogene Daten zugreifen dürfen;
1.2.2. Implementierung eines Zugangskontrollverfahrens zur Vermeidung des unbefugten Zutritts zu den Räumlichkeiten des Unternehmens;
1.2.3. Implementierung eines Zugangskontrollverfahrens zur Beschränkung des Zugangs zu Rechenzentren/Räumen, in denen sich Datenserver befinden;
1.2.4. Videoüberwachungs- und Alarmvorrichtungen in Bezug auf Zugangsbereiche verwendet; und
1.2.5. sichergestellt hat, dass Personal ohne Zugangsberechtigung (z. B. Techniker, Reinigungspersonal) bei jedem Zugang zu Datenverarbeitungsbereichen begleitet wird.
- ZUGANGSKONTROLLE FÜR SYSTEME
2.1. Die unbefugte Nutzung von Datenverarbeitungssystemen muss verhindert werden.
2.2. Bizzon garantiert, dass (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert wurden:
2.2.1. Es wurde sichergestellt, dass alle Systeme, die personenbezogene Daten verarbeiten (einschließlich Fernzugriff), passwortgeschützt sind:
- 2.2.1.1. nach dem Bootvorgang und
- 2.2.1.2. wenn sie auch nur für kurze Zeit verlassen werden;
2.2.2. um zu verhindern, dass unbefugte Personen auf personenbezogene Daten zugreifen;
2.2.3. Bereitstellung dedizierter Benutzerkennungen für die Authentifizierung gegenüber der Systembenutzerverwaltung für jede Person;
2.2.4. Zuweisung individueller Benutzerkennwörter für die Authentifizierung;
2.2.5. Sicherstellung, dass die Zugriffskontrolle durch ein Authentifizierungssystem unterstützt wird;
2.2.6. Kontrollen, um nur autorisiertem Personal Zugang zu gewähren und nur die Mindestberechtigungen zuzuweisen, die dieses Personal für den Zugriff auf personenbezogene Daten im Rahmen seiner Tätigkeit benötigt;
2.2.7. eine Passwortrichtlinie eingeführt, die die Weitergabe von Passwörtern verbietet, Prozesse nach der Offenlegung eines Passworts festlegt und den regelmäßigen Wechsel von Passwörtern vorschreibt;
2.2.8. sichergestellt, dass Passwörter immer in verschlüsselter Form gespeichert werden;
2.2.9. ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Deaktivierung von Benutzerkonten eingeführt, wenn ein Benutzer das Unternehmen oder die Funktion verlässt;
2.2.10. ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Anpassung der Administratorberechtigungen eingeführt hat, wenn ein Administrator das Unternehmen oder die Funktion verlässt; und
2.2.11. ein Verfahren zur Protokollierung aller Zugriffe auf Systeme und zur Überprüfung dieser Protokolle auf Sicherheitsvorfälle eingeführt hat.
- ZUGANGSKONTROLLE
3.1. Personen, die zur Nutzung eines Datenverarbeitungssystems berechtigt sind, erhalten nur Zugriff auf die Daten, auf die sie Zugriff haben dürfen, und personenbezogene Daten dürfen während der Verarbeitung nicht ohne Genehmigung gelesen, kopiert, geändert oder entfernt werden.
3.2. Bizzon garantiert, dass es (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert hat:
3.2.1. eingeschränkter Zugriff auf Dateien und Programme auf der Grundlage des „Need-to-know-Prinzips“;
3.2.2. physische Medien, die personenbezogene Daten enthalten, in gesicherten Bereichen aufbewahrt werden;
3.2.3. Kontrollen zur Verhinderung der Verwendung/Installation nicht autorisierter Hardware und/oder Software durchgeführt werden;
3.2.4. Regeln für die sichere und dauerhafte Vernichtung nicht mehr benötigter Daten festgelegt werden; und
3.2.5. Kontrollen durchgeführt werden, um nur autorisiertem Personal Zugang zu gewähren und nur die minimalen Berechtigungen zuzuweisen, die dieses Personal für den Zugriff auf personenbezogene Daten im Rahmen seiner Funktion benötigt.
- KONTROLLE DER DATENÜBERTRAGUNG
4.1. Personenbezogene Daten dürfen während der Übertragung oder Speicherung nicht ohne Genehmigung gelesen, kopiert, geändert oder entfernt werden, und es muss möglich sein, festzustellen, an wen personenbezogene Daten übertragen wurden.
4.2. Bizzon garantiert, dass es (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert hat:
4.2.1. Verschlüsselung von Daten während der Übertragung und im Ruhezustand;
4.2.2. physische Medien, die personenbezogene Daten enthalten, in versiegelten Behältern transportiert werden; und
4.2.3. Versand- und Lieferscheine vorhanden sind.
- KONTROLLE DER DATENEINGABE
5.1. Bizzon muss in der Lage sein, nachträglich zu prüfen und festzustellen, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, geändert oder entfernt wurden.
5.2. Bizzon garantiert, dass es (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert hat:
5.2.1. Kontrollen zur Protokollierung der Aktivitäten von Administratoren und Benutzern; und
5.2.2. Kontrollen, die es nur autorisiertem Personal erlauben, personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Funktion zu ändern.
- AUFTRAGSKONTROLLE
6.1. Personenbezogene Daten, die im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung für das Unternehmen verarbeitet werden, dürfen nur in Übereinstimmung mit dem zwischen dem Unternehmen und Bizzon bestehenden Dienstleistungsvertrag und den Anweisungen des Unternehmens verarbeitet werden.
6.2. Bizzon garantiert, dass es (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert hat:
6.2.1. etablierte Kontrollen, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nur zur Vertragserfüllung erfolgt;
6.2.2. Kontrollen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter und Auftragnehmer schriftliche Anweisungen oder Verträge einhalten; und
6.2.3. sichergestellt, dass Daten immer physisch oder logisch getrennt sind, sodass in jedem Verarbeitungsschritt der Kunde, von dem die personenbezogenen Daten stammen, identifiziert werden kann.
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7.1. Personenbezogene Daten sind vor Offenlegung, versehentlicher oder unbefugter Zerstörung oder Verlust zu schützen.
7.2. Bizzon garantiert, dass es (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert hat:
7.2.1. Vorkehrungen zur Erstellung von Sicherungskopien, die in speziell geschützten Umgebungen gespeichert werden;
7.2.2. Vorkehrungen zur Durchführung regelmäßiger Wiederherstellungstests aus diesen Sicherungskopien;
7.2.3. Notfallpläne oder Geschäftswiederherstellungsstrategien;
7.2.4. Kontrollen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten nicht für andere Zwecke als die vertraglich vereinbarten verwendet werden; und
7.2.5. Kontrollen, um zu verhindern, dass personenbezogene Daten aus irgendeinem Grund von den Geschäftscomputern oder -räumen des Datenimporteurs entfernt werden (es sei denn, der Datenexporteur hat eine solche Entfernung für Geschäftszwecke ausdrücklich genehmigt);
7.2.6. Kontrollen, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Geschäftsausstattung zur Erbringung der Dienstleistungen verwendet wird;
7.2.7. Kontrollen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiter, die ihren Arbeitsplatz tagsüber unbeaufsichtigt lassen und bevor sie das Büro am Ende des Tages verlassen, Materialien, die personenbezogene Daten enthalten, in einer sicheren Umgebung wie einer verschlossenen Schreibtischschublade, einem Aktenschrank oder einem anderen gesicherten Aufbewahrungsort ablegen. (Clean Desk);
7.2.8. ein Verfahren zur sicheren Entsorgung von Dokumenten oder Datenträgern, die personenbezogene Daten enthalten, eingeführt haben;
7.2.9. Netzwerk-Firewalls implementiert hat, um unbefugten Zugriff auf Systeme und Dienste zu verhindern; und
7.2.10. sichergestellt hat, dass auf jedem System, das zur Verarbeitung personenbezogener Daten verwendet wird, eine aktuelle Antivirenlösung ausgeführt wird.
- ORGANISATORISCHE ANFORDERUNGEN
8.1. Die interne Organisation des Datenimporteurs muss den spezifischen Anforderungen des Datenschutzes entsprechen. Insbesondere ergreift der Datenimporteur technische und organisatorische Maßnahmen, um die versehentliche Vermischung personenbezogener Daten zu vermeiden.
8.2. Bizzon garantiert, dass es (ohne Einschränkung) die folgenden Kontrollen implementiert hat:
8.2.1. einen Datenschutzbeauftragten (oder eine verantwortliche Person, falls ein Datenschutzbeauftragter gesetzlich nicht vorgeschrieben ist) benannt hat;
8.2.2. die schriftliche Verpflichtung der Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit eingeholt hat;
8.2.3. das Personal in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit geschult hat;
8.2.4. ein formelles Verfahren zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle eingeführt hat, das bei der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen konsequent befolgt wird; und
8.2.5. das Personal in Bezug auf die Rolle der Sicherheitsvorfall-Reaktion auf das Verfahren für Sicherheitsvorfälle geschult hat.