8.1. HOSTING DURCH DRITTE. Bizzon haftet nicht für Schäden, die durch Fehlfunktionen der Hosting-Plattform verursacht werden, die nicht der Kontrolle von Bizzon unterliegen, aber die ordnungsgemäße Funktion der Dienste beeinträchtigen können.
8.2. INFORMATIONSPFLICHT. Der Merchant hat Bizzon unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses zu informieren, das die ordnungsgemäße Erfüllung einer in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtung beeinträchtigen könnte, und er hat sich nach besten Kräften zu bemühen, mit Bizzon zusammenzuarbeiten, um solche Ereignisse zu überwinden.
8.3. HÖHERE GEWALT. Keine der Parteien verstößt gegen die Vereinbarung oder haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung, soweit dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Ausfall eines Stromnetzes, Ausfall des Internets, Naturkatastrophen, Wetterereignisse, Krieg, Aufruhr, Aufstand, Epidemie, Streiks, Überschwemmungen, Terrorakte, Arbeitskampfmaßnahmen, Terrorismus, Denial-of-Service-Angriffe oder andere Malware- oder Virenangriffe oder andere Ereignisse, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der Partei liegen.
8.4. HILFSEREIGNISSE. Wenn die Bereitstellung eines der Dienste durch Bizzon oder die Erfüllung einer in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtung als direkte oder indirekte Folge einer Handlung oder Unterlassung des Merchants (jeweils ein „Hilfsereignis“) verhindert wird, wird Bizzon eine Verlängerung aller betroffenen Fristen gewährt, die der Dauer der durch das jeweilige Hilfsereignis verursachten Verzögerung entspricht.
8.5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. WEDER BIZZON, SEINE VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, AUFTRAGNEHMER NOCH ANDERE AN DER ERSTELLUNG, PRODUKTION ODER BEREITSTELLUNG DER DIENSTE BETEILIGTE PARTEIEN HAFTEN FÜR ZUFÄLLIGE, BESONDERE, STRAFBARE, EXEMPLARISCHE ODER INDIREKTE KOSTEN ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE, RECHTSVERFAHRENSKOSTEN, DATENVERLUST, VERLUST VON FIRMENWERT, PRODUKTION, GESCHÄFTSCHANCEN ODER RUF, DIENSTUNTERBRECHUNG, COMPUTERSCHÄDEN, SYSTEMFEHLER ODER KOSTEN FÜR ERSATZDIENSTE, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DER VEREINBARUNG ODER AUS DER NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER DIENSTE ERGEBEN , UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUF GARANTIE, VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) ODER EINEM ANDEREN RECHTSGRUND BERUHEN, UND UNABHÄNGIG DAVON, OB BIZZON ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS INFORMIERT WURDE ODER NICHT, SELBST WENN SICH HERAUSSTELLT, DASS EIN HIERIN FESTGELEGTES BESCHRÄNKTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK NICHT ERFÜLLT. In keinem Fall haftet Bizzon gegenüber dem Merchant für mehr als den Betrag der tatsächlichen direkten Schäden bis zu dem Betrag, der den ³Ò±ð²úü³ó°ù±ð²Ô entspricht, die der Merchant für den letzten Kalendermonat vor dem ersten Vorfall, aus dem die Haftung entstanden ist, zu zahlen hat. Die Parteien vereinbaren, dass diese Bestimmung eine angemessene Risikoverteilung darstellt. IN EINIGEN RECHTSORDNUNGEN IST DER AUSSCHLUSS ODER DIE BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG FÜR FOLGESCHÄDEN ODER NEBENSCHÄDEN NICHT ZULÄSSIG, SODASS DIE OBEN GENANNTE BESCHRÄNKUNG MÖGLICHERWEISE NICHT FÜR DEN MERCHANT GILT. IN DIESEN RECHTSORDNUNGEN WERDEN DIE VORSTEHENDEN AUSSCHLÜSSE UND EINSCHRÄNKUNGEN JEDOCH IM GRÖSSTMÖGLICHEN DURCH DAS ANWENDBARE RECHT ZULÄSSIGEN UMFANG DURCHGESETZT.
8.6. IHRE HAFTUNG. Sie haften uns, dem Acquirer und den Kartensystemen gegenüber für Folgendes:
8.6.1. Verluste, die durch Ihre Handlungen oder die Handlungen Ihrer Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten, Vertreter oder anderer von Ihnen kontrollierter Dritter entstehen;
8.6.2. Verletzung dieser Vereinbarung;
8.6.3. Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsrichtlinien oder des Handbuchs;
8.6.4. Nichteinhaltung angemessener Anweisungen, die Ihnen von uns oder dem Acquirer in Bezug auf die Nutzung unserer Dienste erteilt wurden;
8.6.5. gegen geltende Kartensystemregeln verstoßen;
8.6.6. in einer Weise handeln, die unseren Ruf, den Ruf des Acquirers oder der Kartensysteme geschädigt hat oder wahrscheinlich schädigen wird;
8.6.7. in betrügerischer Absicht handeln; oder
8.6.8. gegen geltende Gesetze und Vorschriften verstoßen;
8.7. MERCHANTENTFREISTELLUNG Sie verpflichten sich, uns und den Acquirer oder einen unserer oder der Mitarbeiter, Direktoren, leitenden Angestellten und Vertreter des Acquirers von jeglichen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten, die aufgrund eines der im vorherigen Absatz aufgeführten Ereignisse gegen uns oder den Acquirer geltend gemacht werden.